Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Bike Reise
(1) Der Veranstalter bietet dem Teilnehmer eine organisierte "Mountainbike Reise" nach den angebotenen
Leistungen an.
(2)Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer dem Veranstalter einen Vertrag, auf Grundlage des angebotenen Programms, den Leistungen und den Kosten, verbindlich an. Eine verbindliche Anmeldung muss folgende Daten bzw. Informationen enthalten. Vor- und Nachname, Straße mit Hausnummer, Postleitzahl mit Wohnort, Telefonnummer/Faxnummer, Teilnehmernummer (falls bekannt), Angabe Geschlecht, Alter, Körpergröße, Angabe Fahrkönnen, Unterschrift, Anerkennung der AGB. Jeder Teilnehmer benötigt eine eigene Anmeldung. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.
Die verbindliche Anmeldung kann über das Telefon, Fax, E-Mail oder auch schriftlich erfolgen. (Ausnahme: Bei kurzfristiger Anmeldung vor Ort, kann auch unter Anerkennung der AGB, die Anmeldung mündlich erfolgen).
(3) Der Vertrag wird mit der Buchungsbestätigung durch den Veranstalter angenommen. Die Buchungsbestätigung erfolgt nach der verbindlichen Anmeldung. Diese kann über das Telefon, Fax, E-Mail oder auch schriftlich erfolgen. (Ausnahme: Bei kurzfristiger Anmeldung vor Ort, kann auch unter Anerkennung der AGB, die Buchungserklärung mündlich erfolgen).
Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so besteht ein neues Angebot, an das der Veranstalter 10 Tage gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Teilnehmer innerhalb dieser Frist das Angebot annimmt.
(4) Der Vertrag gilt als ungültig, wenn die Zahlung nicht vor Reisebeginn erfolgt. Ein Rücktritt von dem Vertrag ist jeder Zeit für beide Parteien möglich und bedarf einer Rücktrittserklärung. Bei der Rücktrittserklärung durch den Veranstalter besteht, seitens des Teilnehmers, kein Anspruch auf eine Forderung durch den Ausfall der "Mountainbike Reise". Bereits geleistete Beträge werden kostenlos zurück erstattet oder verrechnet, soweit dem Veranstalter bis zur Rücktrittserklärung keine Kosten entstanden sind oder entstehen werden.
Wird die Mindestteilnehmerzahl von 5 Personen bis 14 Tage vor Reisebeginn nicht erreicht, kann der Veranstalter den Vertrag beenden. Bereits geleistete Beträge werden kostenlos zurück erstattet oder verrechnet.
Beeinträchtigungen der Fahrtüchtigkeit durch Alkohol, Drogen oder Medikamente, führt zur Ungültigkeit des Vertrages. Ein Anspruch auf eine Forderung besteht hierbei nicht.
Nichtbeachtung der Anweisungen des Veranstalters, kann zum Ausschluss der "Mountainbike Reise" führen. Einen Anspruch auf Forderungen besteht hierbei nicht.
Veranstalter und Teilnehmer haben sich so zu verhalten, dass sie sich selbst nicht gefährden und auch andere Teilnehmer nicht gestört und gefährdet werden. Nichtbeachtung der Anweisungen des Veranstalters, kann zum Ausschluss der "Mountainbike Reise" führen. Einen Anspruch auf Forderungen besteht hierbei nicht.
(5) Die Rechnung wird mit der Buchungsbestätigung zugeteilt.
Eine Anzahlung von 25 % der Reisekosten erfolgt, unter Angabe der Rechnungsnummer und des Namens, innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung, auf das Geschäftskonto des Veranstalters. Soweit in der Buchungsbestätigung nichts anderes vereinbart wurde.
Die Restzahlung der Reisekosten erfolgt, unter Angabe der Reisenummer und des Namens, mindestens 14 Tage vor Reisetermin, auf das Geschäftskonto des Veranstalters. Soweit in der Buchungsbestätigung nichts anderes vereinbart wurde.
(6) Die in der Buchungsbestätigung angebotene Leistungsbeschreibung, Kosten und Vereinbarungen sind Grundlage des Vertrages. Der Veranstalter behält sich vor, das angebotene Programm, an schwierigen Bedingungen bzw. an den Teilnehmern angepasst zu gestalten bzw. durchzuführen. Der Veranstalter steht im Rahmen der Sorgfaltspflicht für eine gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Programme, der angebotenen Leistungen und Kosten, sofern vor Vertragsabschluss keine Änderungen erklärt wurden, die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.
(7) Aktuelle Änderungen der AGB’s werden im Internet unter www.tri-berg.de veröffentlicht. Sie sind in ihrer, bei der Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmer.
§2 Teilnahmebedingungen/Sicherheitsmaßnahmen
(1) Teilnahmeberechtigt ist jeder, der das 18. Lebensjahr vollendet hat. Teilnehmer, von 16 bis 18 Jahre, müssen bei der verbindlichen Anmeldung zur Reise eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorlegen.
(2) Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung auszusprechen. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden.
(3) Alle in der Ausschreibung und in ergänzenden Anweisungen enthaltenen Hinweise und Vorgaben begründen eine unmittelbare Vertragspflicht des Teilnehmers. Ansprüche aller Art, die im Zusammenhang mit dem Vertrag, bzw. den von der Tri Berg Agentur erbrachten Leistungen stehen, hat der Teilnehmer nach Ende der Veranstaltung innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Veranstaltung, gegenüber Tri Berg Agentur geltend zu machen.
§3 Anmeldung/Anmeldebestätigung/Teilnahmegebühr/Zahlungsbedingungen/
Rückerstattung/Storno
(1) Die Anmeldung kann online auf der Homepage www.tri-berg.de über das entsprechende „Web-Formular“ erfolgen. Die Anmeldung ist für den Teilnehmer verbindlich. Nach vollständiger Durchführung der Registrierung erhält der Teilnehmer hierüber zunächst eine Bestätigung. Ein verbindlicher Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung kommt erst mit Erhalt einer ausdrücklichen Anmeldebestätigung zustande, die auch die Bestätigung der Zahlung der Reiserechnung enthält. Diese ist in voller Höhe innerhalb von 15 Werktagen nach Erhalt der Anmeldebestätigung zur Zahlung fällig. Bei nicht fristgerechter Entrichtung der Teilnahmegebühr, hat der Veranstalter das Recht, durch Widerruf der Anmeldebestätigung vom Vertrag zurück zu treten. In diesem Fall wird eine pauschale Aufwandsgebühr in Höhe von € 50,00 pro Teilnehmer erhoben.
(2) Zahlungen können nur per deutsche Inlandsüberweisung oder für Teilnehmer mit ausländischer Bankverbindung per (SEPA)Überweisung erfolgen.
(3) Der Veranstalter versendet an den Teilnehmer nach Erhalt der Anmeldung und Eingang des Teilnahmebeitrages eine Anmeldebestätigung. Der Veranstalter behält sich vor, einen Teilnehmer jederzeit von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dieser entweder bei seiner Anmeldung falsche Angaben zu personenbezogenen Daten gemacht hat oder er wissentlich nicht in einem für die Reise gesundheitlich tauglichen Zustand ist
(4) Die Teilnahme ist nur in Abstimmung mit dem Veranstalter übertragbar.
(5) Bereits geleistete Beträge werden kostenlos zurück erstattet oder verrechnet, soweit dem Veranstalter bis zur Rücktrittserklärung keine Kosten entstanden sind oder entstehen werden. Bei einer Rücktritterklärung durch den Teilnehmer bis 30 Tage vor Reisetermin besteht ein kostenloses Rücktrittsrecht. Bereits geleistete Beträge werden kostenlos zurück erstattet oder verrechnet. Bei einer Rücktrittserklärung unter 30 Tagen vor Reisebeginn, behält sich der Veranstalter vor, eine Stornogebühr von 20 % bis zu 90 % des Vertragswertes einzubehalten, ohne eine Rücktrittserklärung können bis 100 % einbehalten werden. Der Vertrag ist grundsätzlich Übertragbar, bedarf aber eines neuen Vertrages bzw. einer neuen Anmeldung der Person. Bei einer Übertragungserklärung durch den Teilnehmer bis 30 Tage vor Reisetermin besteht ein kostenloses Übertragungsrecht. Bereits geleistete Beträge werden kostenlos zurück erstattet oder verrechnet. Bei einer Übertragungserklärung unter 30 Tagen vor Reisetermin, behält sich der Veranstalter vor, eine Stornogebühr von 20 % bis zu 50 % des Vertragswertes einzubehalten.
(6) Eine Stornierung von der erfolgten Anmeldung durch den Teilnehmer kann nur schriftlich erfolgen.
(7) Tri Berg Agentur kann den Teilnehmer von der Veranstaltung ausschließen, wenn:
• er gegen die Regeln und Hinweise (vor oder während der Veranstaltung) verstößt und
• er die Veranstaltung nachhaltig stört oder sich oder andere gefährdet und
• er den Anweisungen der Veranstaltungsleitung bzw. der Mitarbeiter nicht Folge leistet.
§4 Ausfall der Reise / Vertragsaufhebung
(1) Der Vertrag gilt als ungültig, wenn die Zahlung nicht vor Reisetermin erfolgt.
(2) Ein Rücktritt von dem Vertrag ist jeder Zeit für beide Parteien möglich und bedarf einer Rücktrittserklärung. Bei der Rücktrittserklärung durch den Veranstalter besteht, seitens des Teilnehmers, kein Anspruch auf eine Forderung durch den Ausfall der "Mountainbike Reise".
(3) Bedingt durch nicht voraussehbarer Ereignisse, die die "Mountainbike Reise" erheblich erschwert, beeinträchtigt oder gefährdet, kann der Veranstalter den Vertrag beenden. Der Veranstalter behält sich vor, hierbei im Einzelfall über die Beendigung und Vergütung zu entscheiden.
(4) Wird die Mindestteilnehmerzahl von 5 Personen bis 14 Tage vor Reisetermin nicht erreicht, kann der Veranstalter den Vertrag vorzeitig beenden. Bereits geleistete Beträge werden kostenlos zurück erstattet oder verrechnet.
(5) Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Teilnehmer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag schriftlich kündigen. Gleiches gilt, wenn dem Teilnehmer die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Veranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe für den Veranstalter unmöglich ist oder verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes erkennbares Interesse des Teilnehmers gerechtfertigt wird. Der Teilnehmer schuldet dem Veranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil der Reisekosten.
Veranstalter und Teilnehmer haben sich so zu verhalten, dass sie sich selbst nicht gefährden und auch andere Teilnehmer nicht gestört und gefährdet werden. Nichtbeachtung der Anweisungen des Veranstalters, kann zum Ausschluss der "Mountainbike Reise" führen. Einen Anspruch auf Forderungen besteht hierbei nicht.
§5 Haftung
(1) Mountainbiken im Allgemeinen und Downhill/Freeriden im Besonderen sind keine ungefährliche Sportarten. Im Allgemeinen üblichen, nicht schwerwiegenden Schadensfall, verzichtet der Teilnehmer auf Geltendmachung von Forderungen, außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, gegenüber anderen Teilnehmern und dem Veranstalter. Gleiches gilt auch für den Veranstalter. Im Allgemeinen üblichen, nicht schwerwiegenden Schadensfall, verzichtet der Veranstalter auf Geltendmachung von Forderungen, außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, gegenüber den Teilnehmern.
(2) Für Schadensersatzansprüche die nicht unter den allgemein üblichen zu sehen sind, des Teilnehmers gegen den Veranstalter aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter mit den durch den Versicherer vertraglich festgelegten Versicherungssummen.
(3) Um mögliche Verletzungen und Beschädigungen zu vermeiden, ist der Teilnehmer diesbezüglich an die Anweisungen des Veranstalters gebunden. Der Teilnehmer haftet für alle Schäden, die durch Nichtbeachtung der Anweisungen durch den Veranstalter bzw. durch entsprechenden und gefährdeten Verhalten entstehen. Veranstalter und Teilnehmer haben sich so zu verhalten, dass sie sich selbst nicht gefährden und auch andere Teilnehmer nicht gestört und gefährdet werden. Nichtbeachtung der Anweisungen des Veranstalters, kann zum Ausschluss der "Mountainbike Reise" führen. Einen Anspruch auf Forderungen besteht hierbei nicht.
(4) Der Teilnehmer verpflichtet sich im Rahmen der "Mountainbike Reise" auf den zur Reise gehörenden Strecken entsprechende Schutzkleidung zu tragen. Hierzu gehört ein Fahrradhelm bzw. Fullface Helm und gegebenenfalls erforderliche Schutzkleidung
(5) Beeinträchtigungen der Fahrtüchtigkeit durch Alkohol, Drogen oder Medikamente, führt zum Ausschluss der "Mountainbike Reise" und zur Ungültigkeit des Vertrages. Ein Anspruch auf eine Forderung besteht hierbei nicht.
§6 Gewährleistung
Der Veranstalter gewährt nur für die eigene angebotene Leistung eine vertragsgemäße Reise. Die Leistungen, die von einem Fremdveranstalter angeboten werden, stehen in der Gewährleistung des Fremdveranstalters. Hierbei gelten die AGB's des Fremdveranstalters. Nicht vertragsgemäß erbrachte Leistungen, können nur gegenüber dem Fremdveranstalter geltend gemacht werden.
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Teilnehmer Abhilfe verlangen. Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn dies einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert oder durch einen Fremdveranstalter verursacht wurde. Sie kann durch eine gleichwertige Ersatzleistung ersetz werden, wenn diese nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert oder durch einen Fremdveranstalter verweigert wird. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise, kann der Teilnehmer eine entsprechende Reisekostenminderung verlangen. Eine Minderung tritt nicht ein, soweit es der Teilnehmer schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsmängeln im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Teilnehmer kann unbeschadet der Minderung oder Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einen Umstand, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat.
§7 Datenerhebung und – verwertung
Mit der Anmeldung erklärt der TN, dass er damit einverstanden ist, dass die im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen ohne Vergütungsanspruch veröffentlicht werden dürfen.
Die bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten, werden gespeichert und nur zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (§ 28 BundesdatenschutzG). Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassette etc.) ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden. Außerdem erklärt sich der Teilnehmer einverstanden mit der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Zusendung von Fotos des Teilnehmers während der Reise, die von einer vom Veranstalter beauftragten Firma produziert werden. Hiermit erklärt der Teilnehmer jedoch nicht zugleich, dass er ein solches Foto kaufen möchte.
Der Teilnehmer kann der Weitergabe und der Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten gegenüber dem Veranstalter schriftlich, per Telefax oder E-Mail widersprechen.
§8 Verjährung
Ansprüche des Teilnehmers gegenüber der Tri Berg Agentur, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Veranstaltungsende.
Veranstalter:
Tri Berg Agentur, Inhaber Andreas Steinicke, Hammer Straße 19, 45239 Essen, Deutschland
Triberg Bike Reisen wird von Andreas Steinicke als Geschäftsführer & Inhaber geleitet, zahlreiche Mountainbike Guides unterstützen uns bei der Durchführung der Reisen. Unser MTB Angebot zielt auf alle Enduro & Gravity Rider.
Im Angebot sind individuelle Bike Reisen zu den interessantesten Spots im In- und
Ausland. Besonderen Wert wird auf kleine Gruppen und eine familiärer Atmosphäre gelegt.
Das Kredo lautet: Anspruchsvolle Reisen mit individueller Betreuung für alle Enduro und
Downhill Biker.
Wir veranstalten auch Gravel Bike Reisen bzw. Backpacking Reisen mit dem Gravel Bike.
Hier bieten wir allen Gravel Bike Enthusiasten spannende Reisen im In- und Ausland an. Immer mit dem Anspruch möglichst viele Wege abseits der Straße zu fahren.
Das Ganze veranstalten wir in gewohnt familiärer Atmosphäre in kleinen Gruppen.